Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft

Durch das zum 1. Januar 2000 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts wurde für die in den USA lebenden Deutschen, die die US-amerikanische Staatsangehörigkeit erwerben möchten, die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit wesentlich erleichtert.

Grundsätzlich gilt zwar weiter, dass der Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zur Folge hat (§§ 17 Nr. 2, 25 Abs. 1 StAG). Die Entscheidung über den Antrag ist weiterhin eine Ermessensentscheidung. Ihr liegt unter der geänderten Regelung des § 25 Abs. 2 StAG die Abwägung privater und öffentlicher Interessen zugrunde.

Bei einem Antragsteller, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, wird insbesondere berücksichtigt, ob er fortbestehende Bindungen an Deutschland hat und welche Nachteile er zu erwarten hätte, wenn er nicht als US-Amerikaner eingebürgert werden würde.

Zuständig für die Erteilung von Beibehaltungsgenehmigungen für im Ausland lebende Deutsche ist das Bundesverwaltungsamt in Köln, welches ein Merkblatt zum Verfahren und zu den vorzulegenden Unterlagen herausgebracht hat.

Achtung: Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) wurde am 19. Januar 2024 vom Bundestag angenommen. Danach wird zukünftig, d.h. nach Inkrafttreten des Gesetzes am 27. Juni 2024, keine Beibehaltungsgenehmigung mehr benötigt, um den automatischen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Annahme der US-amerikanischen oder einer anderen Staatsangehörigkeit auf Antrag zu vermeiden.

Achtung: Dies gilt erst NACH Inkrafttreten der Regelung am 27. Juni 2024.

Bis dahin gilt weiterhin die bisherige Regelung: Vermeidung des Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit nur mit Beibehaltungsgenehmigung und die Beibehaltungsurkunde bleibt weiterhin Bestandteil der geforderten Dokumente bei einer Reisepassbeantragung. Alle aktuellen Informationen finden Sie auf der Website des Bundesverwaltungsamts.

Wichtiger Hinweis: Wer durch Geburt in den USA die US-Staatsangehörigkeit und gleichzeitig durch Abstammung von einem deutschen Elternteil (Geboren vor 2000) die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat, besitzt automatisch beide Staatsangehörigkeiten.

Deutsche Staatsbürgerschaft verloren durch US Naturalization?

Wiedereinbürgerung beantragen! Bitte beachten: Das StARModG (seit 27. Juni 2024 in Kraft) gilt nicht rückwirkend. Ein unter der alten Regelung erfolgter Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bleibt somit bestehen. Aber eine Wiedereinbürgerung ist möglich.

Formulare und Informationsblatt zum Antrag der Wiedereinbürgerung

Zum Antrag


Weitere Informationen finden Sie
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Antragsverfahren auf US Staatsbürgerschaft

Verbindliche Informationen zum Einbürgerungsverfahren in den USA erhalten Sie ausschließlich bei den Dienststellen der US Citizenship and Immigration Services

Checkliste Staatsbürgerschaft

01. Antragsformulare herunterladen.

02. Notwendige Dokumente zusammentragen.

03. Bei Minderjährigen – Zustimmung der Eltern.

04. Passbild entsprechend der Passbild Schablone erstellen.

05. Termin im Honorarkonsulat vereinbaren.

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